Vielleicht haben Sie in den Nachrichten gelesen, dass die Pflege in Deutschland reformiert werden soll. Wenn Sie sich gerade zum ersten Mal um einen pflegebedürftigen Menschen kümmern, wirft das Fragen auf: Ändert sich jetzt etwas für uns? Sollten wir mit dem Antrag lieber warten? Hier lesen Sie in Ruhe, was bisher bekannt ist und was Sie schon heute tun können.
Was die Bundesregierung beschlossen hat
Das Bundeskabinett hat eine Pflegestrukturkommission eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, konkrete Vorschläge für eine Reform der Pflege zu erarbeiten. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums verfolgt die Kommission dabei zwei Ziele: Die pflegerische Versorgung soll gut bleiben, und der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung soll stabil gehalten werden.
Auf Grundlage der Empfehlungen der Kommission will das Ministerium eine Strukturreform auf den Weg bringen. Diese soll nach den Plänen des Ministers zum 1. Juli 2027 in Kraft treten können.
Was das für Sie heute bedeutet
Zunächst das Wichtigste: Die Kommission erarbeitet Vorschläge. Beschlossen ist damit noch nichts. Welche Leistungen sich ändern, und ob überhaupt, steht derzeit nicht fest. Ein Gesetz muss erst ausgearbeitet und verabschiedet werden.
Bis dahin gelten die heutigen Regeln der Pflegeversicherung unverändert weiter. Wer heute Anspruch auf Leistungen hat, kann diese auch heute beantragen und erhalten. Es gibt keinen Grund, aus Unsicherheit über eine mögliche Reform abzuwarten.
Auch ein bereits bewilligter Pflegegrad bleibt bestehen. Wenn sich der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen verschlechtert, können Sie wie bisher eine Höherstufung beantragen. Und wenn Sie mit einem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sind, steht Ihnen weiterhin der Widerspruch offen.
Warum Sie mit dem Antrag nicht warten sollten
Leistungen der Pflegeversicherung gibt es in der Regel erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde. Wer abwartet, verschenkt unter Umständen Unterstützung, die der Familie bereits jetzt zusteht.
Gerade am Anfang ist die Pflege oft besonders belastend. Vieles muss gleichzeitig organisiert werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen genau in dieser Zeit entlasten. Ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse genügt, um den Antrag zu stellen.
- Stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad so früh wie möglich bei der Pflegekasse.
- Notieren Sie sich, wann und wie Sie den Antrag gestellt haben.
- Halten Sie für die Begutachtung fest, wobei Ihr Angehöriger im Alltag Hilfe braucht.
Was Sie jetzt schon tun können
Unabhängig von der Reform gibt es einige Schritte, die Ihnen und Ihrem Angehörigen den Alltag erleichtern können. Die Pflegekasse berät Sie zu allen Leistungen, die im Einzelfall in Frage kommen. Diese Beratung ist für Sie kostenfrei.
Wir von der Deutschen Pflegegemeinschaft Sankt Josef unterstützen Familien bei einigen dieser Schritte:
- Hilfe beim Antrag auf einen Pflegegrad, bei einer Höherstufung und beim Widerspruch gegen einen Bescheid
- Die Pflegehilfsmittel-Box mit Verbrauchsmaterialien für die Pflege zu Hause
- Das Gardia Notrufarmband, damit Ihr Angehöriger im Notfall schnell Hilfe rufen kann
Wie Sie auf dem Laufenden bleiben
Bis eine Reform in Kraft tritt, wird noch einige Zeit vergehen. Sobald konkrete Vorschläge oder ein Gesetzentwurf vorliegen, berichten wir hier im Pflege-Ratgeber in verständlicher Sprache darüber. Verlässliche Informationen veröffentlicht außerdem das Bundesgesundheitsministerium.
Lassen Sie sich von Schlagzeilen nicht verunsichern. Für Ihre persönliche Situation ist entscheidend, was heute gilt. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall ist Ihre Pflegekasse die richtige Ansprechpartnerin.
Häufige Fragen
Ändern sich meine Pflegeleistungen jetzt durch die Kommission?
Wann soll die Pflegereform kommen?
Soll ich mit dem Antrag auf einen Pflegegrad bis zur Reform warten?
Wer berät mich zu meinem Einzelfall?
Quelle: Pflegestrukturkommission eingesetzt. Dieser Beitrag gibt den Stand vom 20.10.2026 wieder und ersetzt keine individuelle Beratung; maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.